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Aufgaben und Ziele

Zweck des Vereins:

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Belange der Schule, insbesondere die Förderung
- der schulischen Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Spiel und Musik
- der Anschaffung von Spielgeräten und Instrumenten
- der Unterstützung bei Schulausflügen
- der pädagogischen Arbeit an der Schule
durch die Mitglieder im Zusammenwirken mit dem Lehrerkollegium, dem OGS-Team und der Schulpflegschaft.

Aufgaben des Vereins:

Aufgabe des Vereins ist die Bereitstellung von Geldmitteln und Sachwerten für notwendige, dem Zweck der Schule dienende Maßnahmen, für die der Schuletat keine oder nur unzureichende Mittel vorsieht.
Die zur Erreichung seiner Zwecke benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Stiftungen.
Darüber hinaus will der Verein die Interessen der Schule und ihrer Schüler in der Öffentlichkeit wahren und durch Initiativen fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf.

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